Der Urlaub ist gebucht, die Geschäftsreise geplant, doch plötzlich kommt etwas dazwischen. Dann muss man Flug, Hotel und andere Reservierungen zügig absagen. Denn laut Gesetz haben die Veranstalter das Recht, einen Teil des Reisepreises einzubehalten, wenn der Gast kurzfristig absagt. Voraussetzung ist allerdings, dass dem Anbieter durch die Reisestornierung tatsächlich Kosten entstanden sind. Ein Hotelier, der das stornierte Zimmer anderweitig vermieten kann, hat zum Beispiel kein Recht, die Übernachtung doppelt zu kassieren. Da dies im Einzelfall schwer zu beweisen ist, bleibt dem Kunden jedoch nur, sich bereits vor einer möglichen Stornierung abzusichern.
Der klassische Weg ist der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. Welche Police die beste ist, erfährt man etwa bei secure-travel.de. Sie kommt für die Stornogebühren auf, wenn der Reisende unerwartet erkrankt oder andere private Ereignisse ihn an der Abreise hindern. Der Anteil an Gebühren ist dabei zeitlich gestaffelt. Je näher die Abreise rückt, desto teurer wird die Reisestornierung. Außerdem: Angst vor Tsunamis oder Terroranschlägen wird weder von Veranstaltern noch Versicherern anerkannt. Lediglich bei einer offiziellen Reisewarnung bleibt der Urlauber kostenfrei zu Hause.
Oftmals sind aber auch die Veranstalter sehr kulant und behalten selbst bei kurzfristiger Reisestornierung lediglich eine geringe Verwaltungsgebühr ein. Im Bereich der Hotelbuchungen macht zum Beispiel hrs.de vor, wie man kundenfreundlich handelt: bis 18 Uhr am Anreisetag kann man kostenlos stornieren. Andere dagegen verlangen bereits kurz nach der Buchung mindestens 70 Prozent des Reisepreises. Daher sollte man vor Vertragsabschluss unbedingt die Konditionen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesen.
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