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Zollbestimmungen: was müssen Reisende wissen?

Mancher denkt, dass in Zeiten globalisierter Märkte der Zoll keine Rolle mehr spielt. Bestenfalls für exotische Tier- und Pflanzenarten, Alkohol und Zigaretten vermutet man Beschränkungen. Dabei reglementieren die Länder nach wie vor durch Zollbestimmungen, welche Dinge ein- oder ausgeführt werden dürfen. Bevor man sich um Urlaub mit antiken Souvenirs, Schmuck, edler Kleidung oder Elektronik eindeckt, sollte man sich daher mit den landesspezifischen Regelungen befassen. Sonst kann die Heimreise teuer werden. Denn wer am Flughafen mit unzulässiger Ware erwischt wird, muss kräftig zahlen.

Dabei muss man die Zollbestimmungen in beide Richtungen beachten: Das Urlaubsland muss die Ausreise gestatten – und der deutsche Zoll muss die Einreise bewilligen. Nicht immer sind die jeweiligen Regelungen deckungsgleich. Welche Bestimmungen hierzulande gelten, erfährt man bei zoll.de. Für die landesspezifischen Vorschriften informiert man sich am einfachsten über auswaertiges-amt.de. Da es für die meisten normalen Produkte Freigrenzen gibt, können Urlauber meist unbeschwert einkaufen.

So dürfen innerhalb der EU zum Beispiel 800 Zigaretten, 10 Liter Spirituosen und 0,25 Liter Eau de Toilette mitgeführt werden. Darüber hinaus bleiben Konsumgüter für den privaten Gebrauch zollfrei – es sei denn, sie werden mit der Post vorausgeschickt. Oder es handelt sich um gefälschte Markenprodukte. Achtung: Gerade im Bereich der Produktpiraterie sind die Zollbestimmungen strenger geworden. Wer im Urlaub der Verlockung nicht widerstehen konnte und nachgeahmte Markenartikel von Chanel, Armani, Nike und Co. eingekauft hat, muss damit rechnen, dass diese vom Zoll beschlagnahmt werden. Eine Strafe ist in aller Regel nicht fällig – die vermeintlichen Schnäppchen sieht man allerdings auch nicht wieder.

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