Wer arbeitet, braucht auch Erholung. Selbständige müssen sich ihre Auszeiten selbst verordnen. Arbeitnehmer haben dagegen einen gesetzlichen Urlaubsanspruch – egal, wie viele Stunden sie pro Woche beschäftigt sind. Als Richtschnur gelten die im Arbeits- oder Tarifvertrag getroffenen Vereinbarungen für Vollzeitbeschäftigte. Für Arbeitnehmer, die nur kürzere Zeit im Betrieb sind, muss die Urlaubsdauer individuell berechnet werden. Da es mittlerweile sehr unterschiedliche Arten von Teilzeitarbeit gibt, kann dies kompliziert sein. Wer es genau wissen möchte, sollte zu einem Rechner greifen.
Größere Firmen nutzen zur Berechnung von Urlaubsanspruch und Urlaubsgeld ihre Buchhaltungssoftware. Arbeitnehmer finden im Internet nützliche Tools, mit denen sie die ihnen zustehenden Urlaubstage ermitteln können. Als kostenlosen Service bietet zum Beispiel die lohn-ag.de/service/index.html einen Berechnungshelfer für Jedermann. Vier Zahlen muss man eingeben: vertraglich vereinbarter Regelanspruch pro Jahr, Regelarbeitszeit pro Woche, Anzahl der persönliche Arbeitstage pro Woche, Anzahl der Monate, für die Urlaubsansprüche bestehen. Mit einem Mausklick berechnet das Tool dann die individuelle Urlaubsdauer.
Ein Problemfall sind veränderliche Arbeitszeiten. Immer mehr Jobs verlangen vom Arbeitnehmer zeitliche Flexibilität. In der Saison oder bei Auftragsspitzen wird länger gearbeitet als in schwachen Phasen. Wenn ein Teilzeitbeschäftigter im Laufe des Jahres unterschiedlich viele Arbeitstage pro Woche hat, muss der Urlaubsanspruch in mehreren Schritten berechnet werden. Mit dem Online-Rechner ist das möglich. Falls dennoch Unklarheiten bestehen, bekommt man über Portale wie frag-einen-anwalt.de schnell und günstig Rat.
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