Wer beruflich bestehen möchte, muss lebenslang lernen. Aus diesem Grund bewilligt der Gesetzgeber jedem Arbeitnehmer regelmäßigen Bildungsurlaub. Fünf Tage stehen dazu in der Regel jährlich zur Verfügung. Die Richtlinien unterscheiden sich jedoch von Bundesland zu Bundesland. Ausnahme: Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen bieten ihren Arbeitnehmern keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Form der Weiterbildung. In allen anderen Ländern variieren lediglich die Rahmenbedingungen. Entscheidend ist dabei nicht der Wohnort, sondern der Standort des Arbeitsplatzes.
Generell darf der Arbeitnehmer den Inhalt seiner Fortbildung selbst bestimmen, von politischer Bildung über Sprachkurse bis zu beruflichen Veranstaltungen. Damit der Chef seine Zustimmung gibt, muss der Bildungsurlaub allerdings einen Mindestnutzen für das Unternehmen bieten. Welche Seminare und Anbieter dafür infrage kommen, erfährt man etwa auf dem gleichnamigen Portal bildungsurlaub.de. Klassiker sind Angebote wie sprachkurse.de, die beruflich nutzbar sind sowie EDV-Seminare, bei denen branchenspezifische Anwendungen geschult werden. Daneben gibt es natürlich für jede Branche weitere sinnvolle Maßnahmen, von Rhetorik über Elektrotechnik bis zu Arbeitsorganisation.
Wichtig: das letzte Wort hat der Arbeitgeber. Wenn er keinen Nutzen in der gewählten Fortbildung sieht, kann er die Teilnahme ablehnen. Auch innerbetriebliche Gründe können den Extraurlaub verhindern. Falls bereits viele andere Kollegen abwesend sind, darf der Boss den Bildungsurlaub verweigern. Dann sollte man sich um einen anderen Termin bemühen. Im Zweifel lohnt ein schneller Anruf bei den Experten von deutsche-anwaltshotline.de. Sie beraten zu allen arbeitsrechtlichen Fragen rund um die politische und berufliche Weiterbildung.
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