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Bildungsreisen: was kann man steuerlich absetzen?

Die gute Nachricht lautet: der Staat beteiligt sich an den Kosten für Bildungsreisen. Aber nicht jeder Urlaubstrip ist steuerlich absetzbar. Eine grobe Orientierung bietet bereits die Bezeichnung der jeweiligen Reise beim Veranstalter. „Bildungsurlaub“ ist zum Beispiel eine staatlich anerkannte Reiseform, meist im Zusammenhang mit Sprach- oder Computerkursen. Da nicht alle Anbieter ihre Kurse bei den zuständigen Stellen zertifizieren lassen, kann es bei der Rückerstattung der Kosten manchmal zu Problemen kommen. Sinnvoll ist es deshalb, sich vorher beim Veranstalter danach zu erkundigen, ob die zuständigen Behörden das Programm anerkannt haben. Tipp: Portale wie sprachurlaub.de zeigen genau auf, welcher ihrer Kurse in welchem Bundesland gefördert wird.

Wenn auch andere Bildungsreisen von der Steuer abgesetzt werden sollen, kommt es sehr auf den Einzelfall an. In der Regel prüfen die Finanzämter sehr genau, ob die Reise tatsächlich im Zusammenhang mit der Berufsausübung steht. Bei Aktivitäten mit privatem Charakter, etwa Strandurlaub, Massagen und Sportprogramm, kann man aber versuchen, die Kosten aufzuspalten. Steuerlich abzugsfähig sind dann immerhin die Gebühren für Führungen, Eintritt in Museen und Ausstellungen sowie andere Aufwendungen, die einen sachlichen Zusammenhang zum Beruf haben. Der Geschichtslehrer kann somit Kosten für die Ägyptenreise absetzen, der Biologe könnte Exkursionen in den afrikanischen Dschungel anerkennen lassen.

Falls der steuerliche Aspekt nicht im Vordergrund steht, kann man bei Bildungsreisen aus dem Vollen schöpfen. Veranstalter wie srs-studienreisen.de bieten zum Beispiel Entdeckertouren mit naturwissenschaftlichem Hintergrund, studienreisen.de gilt als Experte für Urlaub mit kulturhistorischem Anspruch.

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